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Destabilisierende Einflüsse

EU-Taxonomie

Welche Form von Wirtschaften unter welchen Bedingungen als nachhaltige eingestuft werden können, soll die EU-Taxonomie definieren. 

Sowohl realwirtschaftliche als auch Finanzunternehmen müssen auf Grundlage dieses Klassifizierungssystems Informationen über ihre eigenen Aktivitäten offenlegen. Damit sollen Anleger*innen befähigt werden, Nachhaltigkeit stärker in ihren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen und Kapital in umweltfreundliche Projekte gelenkt werden. Durch die Aufnahme von Atomenergie und Gas in den Kreis nachhaltiger Technologien wird die EU-Taxonomie jedoch leider zu jenem Greenwashing, welches sie zu verhindern suchte. Zudem sorgen die formalen Größenkriterien dafür, dass kleinere und mittelständische Unternehmen nicht berücksichtigt werden. Das heißt konkret: 99 Prozent der bundesweiten Unternehmen sind von der EU-Taxonomie ausgeschlossen – Wettbewerbsverzerrungen sind die Folge. Schließlich fehlt es der EU-Taxonomie an materieller Substanz, da sie Nachhaltigkeit bisher ausschließlich auf Klimaaspekte reduziert. Wir als GLS Bank werden selbstverständlich den gesetzlichen Pflichten nachkommen und entsprechende Informationen offenlegen. Gleichwohl orientieren wir uns bei unseren Anlage- und Finanzierungsentscheidungen nach wie vor an unseren deutlich strengeren Nachhaltigkeitskriterien und setzen uns politisch für ein echtes und vertrauenswürdiges Siegel für nachhaltige Geldanlagen ein.

Unzureichende Klimaziele der Politik

Die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung begrenzt den Klimawandel nicht auf 1,5°C1. Die aktuellen politischen Maßnahmen sind unzureichend. Wir als GLS Bank setzen uns daher noch ambitionierter für den Klimaschutz ein - sei es politisch oder im Kerngeschäft. Lesen Sie auch dazu die Studie „CO2-neutral bis 2035“ auf unserer Homepage.


1 Quelle: Vgl. Climate Action Tracker, Germany, 2021

Studie: CO2-neutral bis 2035