Zum Inhalt springen Zum Menü springen
Zur Startseite
  • Sinn

  • Haltung

  • Wirkung

  • Wandel

  • Landwirtschaft

Stärkende Einflüsse

Complianceanforderungen

Eigentlich gelten Gesetze für alle. Doch Vorfälle wie der Dieselskandal und die Cum-Ex-Affäre zeigen, dass bestimmt Gruppen sich über andere stellen. Dabei fordert die Gesellschaft unternehmerische Verantwortung immer mehr ein — gesetzeskonformes Verhalten sollte dabei die geringste Hürde sein. Schließlich spielen Unternehmen eine wichtige Rolle, wenn es um eine funktionierende Gesellschaft und eine intakte Umwelt geht.

Was also hilft gegen Steuerverstöße, Korruption, Datenmissbrauch oder sexuelle Belästigung? Bessere Aufklärung der Mitarbeiter*innen, bessere Schutzprogramme für Whistleblower*innen, Meldestellen, empfindliche Strafen oder einfach Moral? Compliance sollte mehr sein als eine bloße Absicherung gegen Gerichtsverfahren und Strafen. Es braucht eine wertebasierte Unternehmensführung, die einen klaren Orientierungsrahmen für Mitarbeiter*innen bietet und integres Verhalten im Geschäftsbetrieb sicherstellt.

Wir beachten selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen, die an uns herangetragen werden.

Dass alles nach Recht und Gesetz abläuft, ist Aufgabe der Abteilung Compliance.

Unser Nachhaltigkeitsbericht ist ein Schritt hin zu einer Integration verschiedener Berichtsformate und -standards. Daher enthält diese Seite bereits Inhalte aus

  • unserem gesonderten nicht-finanziellen Bericht (Kapitel 1.7)
  • der Gemeinwohlökonomie (GWÖ)-Matrix:
    GWÖ E2.4
  • unserem GRI Datenbericht:
    GRI 207-1, GRI 207-2, GRI 207-3, GRI 102-22, GRI 102-23, GRI 102-24, GRI 418-1, GRI 419-1, GRI FS3, GRI FS4.

Wir verfolgen dabei vier Prüfmechanismen:

1. Selbstkontrolle (alle Mitarbeiter*innen)

2. Kontrolle und Steuerung (Compliance-Organisation)

3. regelmäßige Prüfung (interne Revision)

4. unabhängige Prüfung (externe Auditor*innen (Aufsichtsrat, genossenschaftlicher Prüfverband, BaFin))

Die GLS Bank hat entsprechend der in Deutschland geltenden Regelungen eine Compliance-Organisation aufgebaut. Grundlage ist § 25a Absatz 1 Satz 3 KWG und AT 4.4.2 (Textziffer 1) MaRisk. Ziel ist es, die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken und zu einer verbesserten Kontrolle und Steuerung beizutragen.

Welche Zielkonflikte bestehen

Es ist gar nicht so einfach, einen hohen Standard an Compliance und gleichzeitig eine werteorientierte Vertrauenskultur zu leben. Das eine erfordert stete Überwachung, strenge Dokumentation und Überprüfung. Auf der anderen Seite wollen wir die Autonomie unserer Mitarbeiter*innen stärken und ihnen vielschichtige Freiheitsgrade zur Entfaltung bieten. Daher müssen wir genau hinsehen und beide Ansprüche miteinander verbinden.

Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der ethischen Grundsätze sowie der Gesetze und internen Arbeitsanweisungen trägt der Vorstand der GLS Bank. Zur Sicherung eines ethischen und gesetzeskonformen Verhaltens wurden ein Leitbild, Mitarbeiterleitlinien und Organisationsanweisungen entwickelt. Deren Einhaltung wird zum Teil durch Selbstkontrollen, durch die Compliance-Organisation und die Interne Revision überwacht.

Als von der GLS Bank unabhängiges Verfahren besteht die Möglichkeit, Eingaben in einem Ombudsmann- / Ombudsfrauverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. zu machen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Auch die GLS Bank hat gem. § 25a (1) S. 6 Nr. 3 KWG ein Hinweisgebersystem bei der Compliance-Stelle eingerichtet. Entsprechend dieser Vorschrift besteht ein Prozess, der es Mitarbeitenden unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, über ethische oder rechtliche Verstöße zu berichten. Die Compliancestelle ist verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen.